Amtliche Meldung

Gemeindebrief der Ortsbürgermeisterin

Hundekot

Ein wahrlich leidiges Thema ist der Hundekot. Viele Hundehalter passen auf, wo der Hund sein Geschäft macht und machen dieses auch vorschriftsmäßig wieder weg. Doch einige „schwarze Schafe“ lassen die Hinterlassenschaften ihres Hundes einfach liegen; ob auf dem Gehweg, im öffentlichen Grün, in fremden Gärten oder auf landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Hundekot  auf Äckern und Wiesen ist kein Dünger. Ganz im Gegenteil:

Die  Hinterlassenschaften der Haustiere  verunreinigen Feldfrüchte und sind für Nutztiere gefährlich.

Bitte machen sie die Hinterlassenschaften ihres Hundes weg und entsorgen sie diesen in ihrem Restmüll. Ein Abfalleimer auf einem Spielplatz ist nicht der richtige Ort für den Hundekotbeutel.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass keine Hunde mit auf den Spielplatz genommen werden dürfen.

Nutzung Wirtschaftswege

Trotz Hinweis der Gemeinde, wer Land- und Forstwirtschaftliche Wege nutzen darf kam es zu massiven Beschwerden bezüglich der nicht rechtmäßigen Nutzung. Aus diesem Grund nochmals die Klarstellung: Das Befahren dieser Wege mit Krafträdern, Quads, Pkws oder anderen Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich untersagt. Ausgenommen von diesem Verbot ist der land- und forstwirtschaftliche Verkehr, was in der Regel durch das Verkehrszeichen 250 StVO mit dem Zusatzschild „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ gekennzeichnet wird. Selbst wenn das entsprechende Verkehrszeichen nicht angebracht ist, gilt dennoch nach dem Straßengesetz (§ 3 Abs. 2 Nr. 4) generell für alle Wirtschaftswege ein auf den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr beschränktes Nutzungsrecht.

Hier nochmals der Hinweis, dass ein Verstoß gegen das Verkehrsverbot eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Ein weiteres Problem stellen die Fahrzeuge dar, die dann auf den landwirtschaftlichen Flächen geparkt werden. Landwirten ist es dadurch oft nicht oder nur erschwert möglich, ihre landwirtschaftlichen Flächen (Äcker, Wiesen) zu erreichen und zu bewirtschaften. Auch können die Flächen durch das Befahren beschädigt werden.

Telefonsprechstunde

Aufgrund der anhaltenden Corona-Lage möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass die wöchentliche Bürgersprechstunde weiterhin nicht im Gemeindebüro stattfinden kann. Bis auf weiteres ist deswegen die Sprechstunde auch nur eine Telefonsprechstunde!
Bitte nutzen Sie folgende Telefonnummer: 06307/993043.
Beglaubigungen usw. sind nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.

 

Gez.

Marika Vatter

Ortsbürgermeisterin

 

 

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